Private und gerichtliche Gutachten
in den folgenden Bereichen:

Für Bauherren bieten wir:

Allgemeine Information:

Schiedsgutachten

In der Funktion als öffentlich bestellter und vereidigter Bausachverständiger erstellen wir in unserem Büro auch Schiedsgutachten.

Mit einem Schiedsgutachten können zwei Vertragsparteien festlegen, daß sie die technische Wertung eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit – etwa bei der Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung der vertraglichen Absprache entspricht oder ob eine Anlage funktionsfähig installiert wurde.