Private und gerichtliche Gutachten
in den folgenden Bereichen:

Für Bauherren bieten wir:

Allgemeine Information:

Schadensgutachten

Mit Hilfe eines Sachverständigen können Schäden und Mängel festgestellt und bewertet werden.

Ein Bausachverständiger klärt, wer als Verursacher eines Bauschaden oder einer mangelhaften Werkleistung in Betracht kommt und wer in welchem Umfang nach den vertraglichen Vereinbarungen und nach den anerkannten Regeln der Technik für den Mangel auch in technischer Sicht verantwortlich ist.

Ein Bausachverständiger kann danach die Schadens- und Mangelbeseitigungskosten geschätzen.